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Urheberschutz in Europa und sonstwo Empty Urheberschutz in Europa und sonstwo

Do 07 Nov 2019, 03:52
Moin Kollegen,

viele Bilder die im Internet herumgereicht werden unterliegen in den meisten Fällen einem Urheberschutz, damit sind die Rechte an einem Bild, einer Grafik oder eines Fotos gemeint.

Diese Bilderrechte können bei einem Selbst liegen oder bei anderen Personen oder Autoren, also Grafikerstellern oder Malern aber auch Sammlungsinhabern von Archiven.

Das heißt aber nicht generell, daß solche Bilder, Grafiken oder Fotos, an denen man selber keine Rechte besitzt, nicht zur Untermalung und Veranschaulichung eigener Beiträge oder Themen verwenden darf, wenn einige "Spielregeln" beachtet werden:

1.) Man kann sich für ein Werk die Erlaubnis einholen mit dem Verwendungszweck, die wird in den meisten Fällen anstandslos gegeben, wenn man das Bild nicht kommerziell vermarkten möchte.

Allerdings geben einige Sammlungsinhaber durchaus Titel und Fußnotentext vor, wenn deren Bilder gezeigt werden sollen. In vielen Fällen langt aber eine einfache Quellangabe aus, wo man das Werk her hat.

2.) Man kann ein Werk direkt verlinken oder mit Hilfe eines Linktextes auf die externe Seite verlinken, wo das betreffende Werk zu finden ist.

Diese Praxis ist aber nicht in allen Internetforen erlaubt, weil die Überprüfungspflicht des Seitenbetreibers hierbei zur Anwendung kommt, in regelmäßigen Abständen, die verlinkte Seite auf Inhalte zu überprüfen, die man sich im eigenen Disclaimer versucht auszuschließen.

3.) Gemeinfreie Werke, diese unterliegen entweder nicht dem Urheberschutz wenn der Rechteinhaber die freie Verwendung gestattet oder der Urheberschutz ist bereits abgelaufen.

4.) Das Zeigen von Produktbildern oder Katalogbildern ist nie ratsam, dieses kann sehr schnell zu Abmahnungen an den Seitenbetreiber führen, die sehr kostspielig werden können.

5.) Das Zeigen eigener Werke sollte grundsätzlich erlaubt sein, sofern nicht die "Rechte am eigenen Bild" anderer Personen verstoßen wird, wie es in der DSGVO geregelt ist.

Innerhalb der Europäischen Union beträgt der Urheberschutz 70 Jahre ab dem Todestag des Autors oder Rechteinhabers.

In Ländern außerhalb der Europäischen Union kann der Urheberschutz aber auch länger andauern, z.B in den USA sind es 100 Jahre.

Viele Werke werden aber auch in immer noch aktiven Sammlungen oder Archiven gesammelt, dann ist in der Fußnote unterhalb eines verwendeten Werkes, immer der Sammlungsinhaber mit zunennen.

Das Abfotografieren oder geringfügige Verändern eines Werkes befreit nicht vom Urheberschutz.

LG Ingo
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